Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen der Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) unterziehen lassen. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 1224 Monate fällig.
Die HU/AU wird in Deutschland von amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt (z. B. TÜV Süd, TÜV Nord, DEKRA, etc.). First Stop arbeitet mit diesen Prüforganisationen zusammen, so dass Sie die HU/AU direkt bei First Stop durchführen lassen können!
Als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung wird die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht, die den Monat und das Jahr des Fristablaufs für die nächste HU anzeigt. Zusätzlich erhält man eine Prüfbescheinigung sowie einen Eintrag im Fahrzeugschein.
Hauptuntersuchung bei First Stop!
Wir arbeiten mit den amtlich anerkannten Prüforganisationen zusammen und bieten Ihnen diesen komfortablen Service bei viele First Stop-Händlern an - bereits ab 75,- Euro.*
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen Unterschied zwischen TÜV und HU/AU?
Früher war der TÜV die einzige ausführende Prüforganisation für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Deshalb wird bis heute die HU/AU umgangssprachlich "TÜV" genannt. Die HU/AU muss jedoch nicht vom TÜV durchgeführt werden - es können genausogut andere amtlich anerkannte Prüforganisationen genutzt werden.
Wann ist es Zeit für die nächste HU?
An der Eintragung im Fahrzeugschein und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kann man fest stellen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Dort gibt die Jahreszahl und die senkrecht darüber stehende Monatszahl den Zeitpunkt an, wann man zur HU kommen sollte. Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge ab Erstzulassung erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre. Die genauen Untersuchungsintervalle finden Sie zusammengefasst in der u. s. Tabelle oder vollständig hier.
Was passiert, wenn ich die Untersuchungsfrist für die HU überschritten habe?
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfrist für die HU überzogen haben, sieht der Gesetzgeber Bußgelder und sogar Punktestrafen vor.
Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?
Die Abgasuntersuchung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und dementsprechend die Umwelt so gering wie möglich belastet. Sie wird zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und unterliegt somit auch denselben Zeitabständen zur Prüfung.
Gibt es eine separate Abgasuntersuchung (AU)?
Nein. Bis Ende 2009 wurden die HU und die AU getrennt voneinander durchgeführt. Für jede bestandene Prüfung erhielt man eine extra Plakette (eine eckige Plakette für die AU auf dem vorderen Kennzeichen und eine runde Plakette für die HU auf dem hinteren Kennzeichen). Seit Januar 2010 ist die AU jedoch Bestandteil der HU. Somit erhält jedes bestandene Fahrzeug auch nur noch eine Plakette - nämlich die runde HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.
* Preisunterschiede ergeben sich durch die verschiedenen Prüforganisationen
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